Rechtsbeiträge

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Aktuelle Neuigkeiten und Wissenswertes

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Kündigung in Teilzeit

Eine Kündigung in Teilzeit verunsichert viele Arbeitnehmer und wirft Fragen nach ihren Rechten auf. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht weiß ich: Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt uneingeschränkt auch für Teilzeitkräfte. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, entwickeln passende Strategien und setzen uns für Ihre Interessen ein. Mit über zahlreichen erfolgreich vertretenen Mandanten steht unsere Expertise für Ihren Erfolg.

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Kündigung als Geschäftsführer

Die Kündigung als GmbH-Geschäftsführer ist ein komplexer Prozess, der sowohl die Organstellung als auch das Vertragsverhältnis betrifft. Als erfahrene Wirtschaftskanzlei beraten wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Trennung, verhandeln optimale Konditionen für Ihre Abfindung und berücksichtigen dabei die besonderen Verflechtungen von Gesellschafterstellung und Geschäftsführerposition.

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Unwiderrufliche Freistellung

Eine unwiderrufliche Freistellung wirft für Arbeitnehmer viele rechtliche und persönliche Fragen auf. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht begleite ich Sie durch diese herausfordernde Phase. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Freistellung, sichern Ihre Vergütungsansprüche und verhandeln bessere Konditionen. Mit unserer Expertise im Kündigungsschutzrecht erreichen wir in den meisten Fällen Einigungen mit deutlich verbesserten Bedingungen für unsere Mandanten.

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Kündigungsschutzklage und Lohnfortzahlung

Eine Kündigung stellt Arbeitnehmer vor existenzielle Herausforderungen. Die Frage nach der Lohnfortzahlung während einer Kündigungsschutzklage ist dabei zentral. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte optimal wahrnehmen und die kurze Klagefrist von drei Wochen nicht versäumen.

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Schwanger in der Probezeit

Eine Schwangerschaft in der Probezeit stellt Arbeitnehmerinnen vor besondere Herausforderungen. Neben der freudigen Erwartung kommen oft Sorgen um den Arbeitsplatz und die finanzielle Absicherung hinzu. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, kläre über den gesetzlichen Kündigungsschutz auf und begleite Sie bei allen wichtigen Entscheidungen.

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Kündigung ohne Abmahnung

Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Arbeitsverhältnis dar, der nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig ist. Ob bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, in der Probezeit oder im Kleinbetrieb – die formalen Anforderungen sind komplex und bedürfen einer sorgfältigen Prüfung. Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der rechtssicheren Gestaltung oder Anfechtung einer solchen Kündigung.

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