Kündigung in Teilzeit
Eine Kündigung in Teilzeit verunsichert viele Arbeitnehmer und wirft Fragen nach ihren Rechten auf. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht weiß ich: Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt uneingeschränkt auch für Teilzeitkräfte. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, entwickeln passende Strategien und setzen uns für Ihre Interessen ein. Mit über zahlreichen erfolgreich vertretenen Mandanten steht unsere Expertise für Ihren Erfolg.